Strategiediskussion unter Kartellrechtlern entbrannt
Das Bundeskartellamt hat dem Axel Springer Verlag die geplante Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat1 verboten. Die Behörde begründete ihr Veto damit, dass durch den Zusammenschluss auf dem Zeitungs- und Fernsehmarkt eine kartellrechtlich nicht genehmigungsfähige Marktmacht entstünde. Die von Springer angebotenen Zugeständnisse seien kartellrechtlich nicht ausreichend oder nicht akzeptabel gewesen, sagte Dr. Ulf Böge, Präsident des Kartellamts. Akzeptiert hätte das Kartellamt den Verkauf von ProSieben, den Springer während des Verfahrens zunächst angeboten und dann wieder zurückgezogen hatte.
An dem Verfahren waren als Beigeladene die TZ München, die Organisation der Media-Agenturen im GWA (OMG), die Bertelsmann-Gruppe, die Fernsehsender ZDF und Premiere sowie die beiden Verlagsgruppen Holtzbrinck und DuMont Schauberg beteiligt. Stellungnahmen gegen die Fusion gaben zudem die ARD sowie der Burda-Verlag ab.
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