Faber Lotto wagt einen weiteren Vorstoß gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag: Anfang Dezember hat der private Anbieter beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, um das drohende Aus für die Vermittlung im Internet doch noch zu verhindern. Gleichzeitig beantragte das Unternehmen eine einstweilige Anordnung, die das dort festgeschriebene Internetverbot für den privaten Anbieter bis zum Entscheid über die Verfassungsklage aussetzt. Der neue Staatsvertrag sieht ein Verbot für die private Vermittlung von Lotto im Internet ab Januar 2009 vor.
Juristisch gilt der Vorstoß auch deshalb als schwierig, weil die 2. Kammer des Ersten Senats im Oktober bereits mit zwei Beschlüssen Anträge mit gleichem Ziel – einen von Tipp24 und einen von Jaxx – nicht zur Entscheidung zugelassen hatte.
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