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Alle Kläger gehörten zur Dresdner Kleinwort Investment Bank, die im Zuge der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank ebenfalls auf die Commerzbank überging. Die Dresdner Bank hatte im Dezember 2008 Bonushöhen vorläufig festgelegt, im Februar 2009 dann aber nur noch zehn Prozent dieser Beträge ausgezahlt. Die Kläger meinten, die Commerzbank müsse sich nach der Übernahme an die Zusage vom Dezember halten. Eingeklagt wurden Beträge von individuell bis zu 450.000 Euro.