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1&1 Internet siegt mit SBR im Rechtsstreit gegen die Deutsche Post

Die Deutsche Post muss ihr Verfahren für eine gesicherte Identifikation von Personen auch Konkurrenten zur Verfügung stellen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden und damit im Wettstreit um die Entwicklung neuer E-Mail-Angebote einer Klage des zur United Internet-Gruppe gehörenden Post-Wettbewerbers 1&1 statt gegeben.

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Mit Hilfe des sogenannten Postident-Verfahrens können sich Personen gegenüber Onlineanbietern eindeutig identifizieren. Die Post wollte Konkurrenten von dieser Dienstleistung ausschließen, wenn sie Postident für das neue Geschäftsfeld der verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen nutzen. Sogenannte DE-Mails ermöglichen eine gesicherte Kommunikation per E-Mail.

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