Juve Plus Streit um Tagesschau-App

ARD kassiert mit Redeker Schlappe vor LG Köln

Die ARD darf ihre Tagesschau-App in der Form vom 15. Juni 2011 nicht weiterverbreiten. Die Anwendung für Smartphones und Tablets verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Das entschied heute das Landgericht Köln. Es gab damit acht Zeitungsverlegern Recht, die argumentiert hatten, die Tagesschau-App sei zu presseähnlich.

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