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Österreichische Versicherer setzen sich mit Sprenger zur Wehr

Autor/en
  • Raphael Arnold

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der grenzüberschreitenden Aufsicht von Versicherern Grenzen gesetzt: Die Behörde darf Anbietern aus dem EU- und EWR-Ausland keine jährlichen Berichte über Kundenbeschwerden abverlangen. Den Widerspruchsbescheid vom Sommer 2016 hob der Senat des Kasseler Gerichts auf.

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Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ließ der VGH eine Revision in seiner Entscheidung von Anfang Mai zu (Az. 6 A 2149/18). Die BaFin prüft derzeit das Urteil. Ob sie Rechtsmittel einlegt, ist noch offen.

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