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Der OGH bejaht in seinem Urteil, dass ein Schwesterunternehmen ohne Verträge mit dem Kunden über Casino-Spiele und Poker für dessen Verluste haftet. Er begründet dies damit, dass Bet-at-home Internet einen Beitrag zu den Online-Glücksspielen eines inzwischen insolventen Schwesterunternehmens leistete – und damit gegen die Schutzbestimmungen des Glücksspielrechts verstieß (Gz. 1 Ob 52/24i). Für diese deliktische Haftung sei es unerheblich, dass der Vertrag für die online angebotenen Casino-Spiele mit der Bet-at-home.com Entertainment bestand.