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Bet-at-home zu Schadenersatz für Greiml & Horwath-Mandanten verurteilt

Autor/en
  • Raphael Arnold

Der Glücksspielanbieter Bet-at-home.com muss einem Teilnehmer aus Österreich über 2,3 Millionen Euro ersetzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass auch eine zweite Tochter des Unternehmens für dessen Spielverluste haftet. Denn die maltesischen Unternehmen hatten keine Glücksspiellizenz in der Alpenrepublik.

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Der OGH bejaht in seinem Urteil, dass ein Schwesterunternehmen ohne Verträge mit dem Kunden über Casino-Spiele und Poker für dessen Verluste haftet. Er begründet dies damit, dass Bet-at-home Internet einen Beitrag zu den Online-Glücksspielen eines inzwischen insolventen Schwesterunternehmens leistete – und damit gegen die Schutzbestimmungen des Glücksspielrechts verstieß (Gz. 1 Ob 52/24i). Für diese deliktische Haftung sei es unerheblich, dass der Vertrag für die online angebotenen Casino-Spiele mit der Bet-at-home.com Entertainment bestand.

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