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EuGH: Konzipientin setzt sich mit Jones Day gegen die RAK Wien durch

Österreichische Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter können einen Teil ihrer Ausbildung auch bei einem im europäischen Ausland niedergelassenen und in Österreich zugelassenen Anwalt absolvieren. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in seinem Urteil vom 3. April 2025 klar (C 807/23). Ausgangspunkt war die Klage einer ehemaligen Anwärterin, der die Kammer die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter verweigerte.

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EuGH hat zur Ausbildung von österreichischen Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter im europäischen Ausland entschieden.

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Die klagende ehemalige Rechtsanwaltsanwärterin, Katharina Plavec, war von Jänner bis Ende August 2022 Angestellte im Frankfurter Büro der US-Kanzlei Jones Day. Vor Ort wurde sie von Jones Day-Partner Dr. Johannes Willheim, der sowohl in Deutschland als auch in Österreich als Rechtsanwalt zugelassen ist, ausgebildet. Nach eigenen Angaben gegenüber der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien habe sie sich im Rahmen der Ausbildung ausschließlich mit österreichischem Recht befasst und dabei sei auch nur ein in Österreich zugelassener Ausbildungsanwalt weisungsbefugt gewesen. Ihre Arbeit habe auch den regelmäßigen Kontakt zu österreichischen Behörden und Gerichten miteingeschlossen.

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