Juve Plus Datenschutzverstöße

EuGH senkt Schwelle für immateriellen Schadensersatz

Autor/en
  • Raphael Arnold

Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung bleiben für Unternehmen ein erhebliches und schwer abwägbares Risiko. Denn in einem ersten Urteil zu Ansprüchen aus sogenannten immateriellen Schäden hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für einen möglichen Ersatz keine Erheblichkeitsschwelle gilt.

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Die Österreichische Post einigte sich mit Cobin Claims bereits auf Schadenersatz für den Verstoß gegen Datenschutzregeln.

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Die Kriterien für Schadenersatzansprüche sind vielmehr Sache des nationalen Rechts der EU-Mitgliedsstaaten, so die Luxemburger Richter in ihrer Entscheidung (Gz. C-300/21). Dabei sei der Grundsatz zu beachten, dass die Maßgaben für den Ersatz von immateriellen Schäden EU-weit effektiv und gleichwertig zu sein hätten.

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