Juve Plus Geschlossene Hotels

OGH entscheidet für Scherbaum Seebacher-Mandantin Uniqa

Autor/en
  • Raphael Arnold

Coronabedingte Betretungsverbote lösen bei Hotels keine Leistungen aus einer Betriebsausfallversicherung aus. Das entschied der Oberste Gerichtshof in einem ersten, richtungsweisenden Urteil, das in einem Verfahren zwischen einem Vorarlberger Hotelier und dem Versicherer Uniqa fiel. Die Grenzen für Versicherungsleistungen sind in der gebeutelten Branche damit eng gezogen.

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Christian Wolf
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