Juve Plus Heta-Nachranggläubiger

Ansprüche mit Hausmaninger Kletter auf Quote beschränkt

Autor/en
  • Raphael Arnold

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Forderungen von Nachranggläubigern der Heta Asset Resolution sind weitgehend geklärt. Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung von 10,97 Prozent beschränkt sind. Zurück an das Landesgericht Klagenfurt verwies der Senat lediglich die Frage, wie hoch der absolute Betrag ausfällt.

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Manfred Ketzer
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