Interview mit Schramm Öhler

„Der Schritt zur Verdoppelung ist nur folgerichtig“

Autor/en
  • Raphael Arnold

Die Vergaberechtskanzlei Schramm Öhler hat seit dem Jahreswechsel vier neue Partner: Die langjährig für die Kanzlei tätigen Anwälte Dr. Andreas Gföhler, Hannes Pesendorfer, Christian Gruber und Michael Weiner zählen nun zu den Gesellschaftern der hoch angesehenen Einheit. Im Gespräch mit JUVE erläutert Gründungspartner Dr. Johannes Schramm, warum die Kanzlei ihre Partnerschaft verdoppelte.

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Johannes Schramm
Johannes Schramm

JUVE: Warum hat Ihre Kanzlei seit Jänner vier neue Partner?

Johannes Schramm: Die neuen Partnern sind durchwegs schon lange bei uns – zum Teil schon seit über zehn Jahren. Die Partnerschaft ist dann eine natürliche Entwicklung, die das Lockstep-System unserer Kanzlei mit sich bringt. Da ist der Schritt zur Verdoppelung nur folgerichtig. Schließlich hat die Kanzlei erfreulicherweise eine geringe Mitarbeiterfluktuation. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind durchschnittlich seit mehr als zwölf Jahren bei uns.

Für Ihre Kanzlei läutet die erweiterte Partnerschaft eine neue Ära ein. Was ist bei dem Umbau besonders wichtig?

Uns war es viel Zeit wert, über die große Strategie unserer Spezialkanzlei nachzudenken. So wie Großkanzleien Teams für einzelne Branchen herausbilden, um noch schneller und qualitätsvoller arbeiten zu können, möchten wir das innerhalb des Vergaberechts umsetzen. Außerdem war es uns wichtig, die Ziele und Menschen dahinter aufzufangen.

Wie passt der Schritt in die Geschäftsentwicklung Ihrer Kanzlei?

Die Geschäftsentwicklung ist zufriedenstellend. Der Grund für die Erweiterung ist aber, dass wir uns breiter aufstellen wollen, weil wir dadurch die Qualität und Sicherheit für unsere Mandanten erhöhen. Wir sehen uns als größte Kanzlei im Vergaberecht als Partner der öffentlichen Hand. Damit stehen wir aber auch in einer besonderen Verantwortung.

Wie verändert sich die Aufstellung Ihrer Spezialkanzlei mit den neuen Partnern?

Durch unseren Schritt kommen wir der Notwendigkeit der Spezialisierung innerhalb des Vergaberechts nach. Komplexe Beschaffungen verlangen heute nicht nur vergaberechtliches Know-how, sondern auch Branchenkenntnisse – so etwa in den Bereichen Bauvertragsrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht, Öffentliches Baurecht, Bauwirtschaft, Gesundheit oder Verkehr. So gibt es beispielsweise unheimlich schwierige Fragestellungen beim Bau von Krankenhäusern, noch schwierigere beim Bau von Eventhallen, Ticketing-Software oder auch bei grenzüberschreitenden Vergaben im Ausland.

Ihre Kanzlei ist seit Sommer 2018 mit einer Niederlassung in St. Pölten vertreten. Welche Rolle spielen regionale Vergabeverfahren in der Strategie?

Auch da macht es Sinn, sich zu spezialisieren. Regionale Gesichtspunkte und Unternehmen spielen eine besondere Rolle und eventuelle Verfahren laufen vor den Landesverwaltungsgerichten. Wie mit branchenspezifischem Know-how lassen sich mit Kenntnis regionaler Besonderheiten auch dort Vergaben kostengünstig umsetzen.

Wie sehen die weiteren Personalpläne in den kommenden Monaten aus? Ist an einen Ausbau auch auf Anwärter- und Anwaltsebene gedacht?

Ja. Diese natürliche, organische Entwicklung der Kanzlei wird sich auch auf Konzipienten- und Substituten-Ebene fortsetzen. Das Vergaberecht nimmt da sicher eine besondere Stellung ein, weil es die jungen Leuten schätzen, bei wichtigen und interessanten Projekten dabei zu sein, die letztlich dem Gemeinwohl dienen. Wir werden gerufen, wenn es komplex, zeitkritisch oder besonders sensibel ist. Und eine sichere, saubere und transparente Beschaffung hat Vorbildfunktion.

Wenn Sie zurückblicken: Wie hat sich die Beratung in den bald 25 Jahren des Bestehens Ihrer Kanzlei verändert?

In der Pionierzeit gab es etwa nur wenige Entscheidungen. In den ersten Jahren nach Kanzleigründung 1996 haben wir vor allem Gutachten geschrieben. Jetzt geht es stärker darum, Projekte in den unterschiedlichsten Branchen von Anfang an zu begleiten und zu steuern.

Das Gespräch führte Raphael Arnold.

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