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Beide Markenanmeldungen sind als bösgläubig zu werten und demnach zu löschen (T‑59/23; T‑68/23). Der Hersteller von Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungsprodukten Tehnoexport war Ende 2022 bereits vor dem Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) erfolgreich: In dem Verfahren hatte die Klägerin vorgebracht, das niederländische Unternehmen DEC Technologies habe mehrere Marken und Domainnamen bösgläubig angemeldet: Sie enthielten Zeichen, die von Tehnoexport benutzt wurden – und bereits als nationale Marken in Serbien eingetragen waren. Das EUIPO entschied, dass die Marken gelöscht werden müssen. Die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO bestätigte Ende 2022 die Entscheidungen der ersten Instanz. In zwei (Rechtssachen R 2009/2021-5 und R 2012/2021-5) der vier Fälle legte DEC Technologie vor dem EuG Beschwerde gegen das EUIPO ein.