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Doshi-Mandanten entziehen Volksabstimmung in Ludesch den Boden

Autor/en
  • Raphael Arnold

Die Auseinandersetzung um eine Betriebserweiterung des Fruchtsaftherstellers Rauch in Ludesch setzte der Verfassungsgerichtshof juristisch auf Start: Er erklärte eine Volksabstimmung vom November 2019 für nichtig, sodass dem Prozedere für eine Umwidmung der strittigen Flächen nichts im Wege steht. Im gleichen Zug hob der VfGH Teile des Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetzes und des Gemeindegesetzes auf.

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Sanjay Doshi
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