Wiener Anwaltsstreit

Lansky unterliegt Prochaska

Nächster Etappensieg für Stefan Prochaska, Namenspartner der Kanzlei PHH Prochaska Havranek: Der Oberste Gerichtshof hat die Einstweilige Verfügung, die Gabriel Lansky gegen ihn im Zuge des Aliyev-Prozesses eingebracht hatte, aufgehoben. Zwischen den beiden Wiener Anwälten tobt ein langjähriger Rechtsstreit.

Teilen Sie unseren Beitrag
Stefan Prochaska
Stefan Prochaska

Mit seiner Entscheidung (4 Ob 232/15v) hat der OGH nun Lanskys EV-Antrag endgültig abgewiesen. Damit wollte er Prochaska sowohl die Kontaktaufnahme mit Zeugen, die einer Verschwiegenheitspflicht aufgrund ihrer Tätigkeit für die Kanzlei Lansky unterliegen könnten, als auch die Weiterleitung von Unterlagen und Informationen aus der Kanzlei Lansky an die Strafverfolgungsbehörden, verbieten.

Auch das von Lansky angestrebte Verbot der Weitergabe von Beweismitteln an Medien wurde abgewiesen, weil der OGH feststellte, dass diese Weitergabe nicht durch Prochaska persönlich erfolgte.

EV zu Forderung der Untersuchungshaft ebenfalls abgewiesen

Gabriel Lansky
Gabriel Lansky

Zuvor hatte Lansky schon einmal einen Antrag auf Unterlassungsverfügung gegen Prochaska eingebracht, den der OGH abwies. Prochaska hatte Ende November 2014 unter anderem eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft Wien gemacht mit dem Titel “Anregung auf Verhängung der Untersuchungshaft über die Beschuldigten Lansky (…) sowie die Anregung einer Beschlagnahme”. Grundlage dafür war ein Strategiepapier, das aus Lanskys Kanzlei kommen soll und das für die kasachische Botschaft erstellt worden sei. Darin wird unter anderem empfohlen, “Druck auf das österreichische politische System” auszuüben. Dazu soll es eine Namensliste mit Personen geben, mit denen es “zu arbeiten” gelte.

Zwar wies das Gericht die von Lansky beantragte EV im Jänner 2016 zurück, rügte bei seiner Entscheidung jedoch die Veröffentlichung von diesbezüglichen Presseartikeln auf der Homepage der Kanzlei PHH und ordnete an, dies zu unterlassen.

Verfahren gegen Lansky wegen geheimdienstlicher Tätigkeit eingestellt

Das seit 2012 laufende Ermittlungsverfahren gegen Lansky bezüglich geheimdienstlicher Tätigkeiten wurde inzwischen vom Oberlandesgericht ebenfalls eingestellt. Lansky wurde verdächtigt, das österreichische Rechtssystem im Sinne des kasachischen Geheimdienstes KNB beeinflusst zu haben. Wie ‚profil‘ berichtet, gab es keine „objektiven Beweisergebnisse“, wonach der von Lansky vertretene Opferverein Tagdyr tatsächlich eine Tarnorganisation des KNB gewesen sei. Auch in Lanskys Kontakten zu einem kasachischen Generalstaatsanwalt mit KNB-Vergangenheit könne keine Unterstützung des Geheimdienstes zum Nachteil Österreichs gesehen werden.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema