Wiener Anwaltsstreit

PHH und Prochaska gehen gegen Einstweilige Verfügung vor

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  • JUVE

Die Kanzlei PHH Prochaska Havranek und ihr Namenspartner Dr. Stefan Prochaska wollen Rekurs gegen die Einstweiligen Verfügungen einlegen, die das Handelsgericht Wien in der vergangenen Woche erlassen hat. Dies teilte PHH-Partner Dr. Mathias Preuschl mit.

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Mathias Preuschl
Mathias Preuschl

In den EV hatte das Gericht PHH und Prochaska unter anderem untersagt, Schriftstücke zu verwenden, die von Personen stammen, die für die Kanzlei Lansky Ganzger + Partner tätig sind oder waren und der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Hintergrund: Das HG hatte es als erwiesen angesehen, dass ein ehemaliger Europol-Mitarbeiter, der einige Zeit für LGP als Datenspezialist und Kriminalist tätig war, Prochaska Schriftstücke zugespielt hatte, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Prochaska-Mandant Rachat Aliyev standen.

Der Ex-Europol-Mitarbeiter habe nach Vertragsende mit LGP die Herausgabe von Servern verweigert, da noch eine Forderung gegenüber LGP in Höhe von 73.000 Euro im Raum gestanden hätte. Daher habe er Schriftstücke widerrechtlich an sich gebracht. Weiters hatte das Gericht festgestellt, dass die Verwendung und Weitergabe dieser Unterlagen durch Prochaska ebenfalls mehrfach rechts- und standeswidrig war.

PHH ist dagegen der Ansicht, dass das HG eine vorgelegte eidesstattliche Erklärung des Ex-Europol-Mitarbeiters als Zeugen „in Verkennung der Rechtslage“ zurückgewiesen hat, so PHH-Partner Preuschl. In der dem JUVE Verlag vorliegenden Erklärung des Zeugen heißt es: „Ich habe diese Schriftstücke nicht an Dr. Stefan Prochaska oder die PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH ausgefolgt.“ Die vom Gericht getroffen Feststellungen seien sohin unrichtig, meint Preuschl.

Zudem erklärt der Ex-Europol-Mitarbeiter eidesstattlich, nach Beendigung seiner Tätigkeit für die Kanzlei Lansky Ganzger + Partner Mitte 2013 keinen Zugriff mehr auf die Server gehabt zu haben, auf denen „diese Schriftstücke“ abgespeichert waren.

Es handelt sich bei „diesen Schriftstücken“ um Dokumente, die PHH als Vertreter des wegen Mordes angeklagten und mittlerweile im Gefängnis verstorbenen kasachischen Botschafters Rachat Aliyev im Ermittlungsverfahren gegen den Namenspartner der Wiener Kanzlei LGP, Dr. Gabriel Lansky, sowie die LGP-Rechtsanwälte Anna Zeitlinger und Dr. Thomas Krüssmann vorgelegt hat. Den drei Juristen wird Unterstützung eines geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil der Republik Österreich sowie Nötigung und schwere Nötigung vorgeworfen (Az. 502 St 100/12f). Allerdings stellte die Oberstaatsanwaltschaft Wien im Oktober in der Strafsache gegen Lansky unter anderem fest, dass keine dringende Verdachtslage vorliegt.

Derweil kündigte Lansky in der Presse an, Prochaska wegen Kreditschädigung zu klagen sowie Strafanzeige wegen „Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht“ einzubringen. Von derartigen Klagen sei PHH bisher nichts bekannt, so Preuschl.

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