Juve Plus Akteneinsicht

Pfleiderer scheitert mit Luther – Kartellamt darf Kronzeugen schützen

Der Holzverarbeiter Pfleiderer erhält keine Akteneinsicht in die Kronzeugenanträge des sogenannten Dekorpapierkartells. Dies entschied das Amtsgericht Bonn in einem Urteil vom 18. Januar, das gestern bekannt wurde. Damit darf das Bundeskartellamt Unterlagen von Kronzeugen weiter schützen. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist nicht anfechtbar.

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