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OLG Stuttgart watscht Vorinstanz in Breuninger-Anteilsstreit ab

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Der Streit um die Eigentumsverhältnisse bei der Warenhauskette Breuninger geht noch einmal von vorne los. Diese überraschende Wende gab es zum Auftakt des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Noch überraschender war aber die ungewöhnlich scharfe Kritik, die das OLG während der gut elfstündigen Verhandlung an dem Urteil der Vorinstanz äußerte.

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Das LG hatte Anfang 2014 dem Rechtsanwalt und langjährigen Gleiss Lutz-Steuerchef Wolfgang Blumers eine Beteiligung von zehn Prozent an einer Stiftung zugesprochen, die 80 Prozent der Anteile an Breuninger hält. Nach Ansicht des Gerichts war Blumers im Nachgang einer Neuordnung der Warenhauskette Breuninger im Jahr 2004 übergangen worden. Das LG sah es als erwiesen an, dass damals vereinbart wurde, neben den beiden bisherigen Stiftungsvorständen Willem van Agtmael und dem bekannten Bonner Rechtsanwalt Wienand Meilicke bis 2011 drei weitere Stiftungsvorstände, darunter Blumers, an dem Unternehmen zu beteiligen. Kern des Streits ist dabei die Frage, ob es sich bei der 2004 getroffenen Absprache der Stiftungsvorstände um eine rechtsverbindliche Vereinbarung handelt oder eher um eine unverbindliche Absprache. Einen schriftlichen Vertrag gibt es über die Absprache jedenfalls nicht.

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