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Stadt Krefeld scheitert mit Klage gegen H&M-Rücknahmesystem

Die schwedische Modekette H&M darf ihr Rücknahmesystem für Alttextilien weiter betreiben. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg entschieden. Die Stadt Krefeld hatte gegen einen Feststellungsbescheid der Hansestadt aus dem Jahr 2013 geklagt, der dem Unternehmen den Betrieb des Systems deutschlandweit gestattet. H&M umgehe das Abfallrecht, argumentierte die Stadt, deren Klagebefugnis das Gericht verneinte (Az. 13 K 3752/15).

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Anno Oexle
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