Juve Plus Beschäftigtendatenschutz

Amazon darf Mitarbeitende kontrollieren

Amazon darf die Arbeitsleistung seiner Beschäftigten am Logistikstandort Winsen in Niedersachsen technisch überwachen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die Vorgehensweise sei nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. Der Zweck der Kontrollen liege in der Steuerung der logistischen Abläufe (Az. 10 A 6199/20). 

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In bestimmten Arbeitsbereichen des sogenannten Fulfillment Centers am Standort Winsen in Niedersachsen benutzten Mitarbeitende von Amazon Handscanner, mittels derer sie bestimmte Arbeitsschritte erfassten. Darin sah die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte (LfD) einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und leitete ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren ein, an dessen Ende sie Amazon den Einsatz der Scanner untersagte. Die ununterbrochene Erhebung der entsprechenden Leistungsdaten der Beschäftigten sei rechtswidrig.

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