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Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem Beschluss über den Anleihenkauf ihre Kompetenzen überschritten hat. Es sprächen „gewichtige Gründe“ dafür, dass die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletzt werden, so das Gericht. Dennoch halten die Verfassungsrichter eine Vereinbarkeit mit EU-Recht für möglich, wenn der Beschluss zum Anleihenkauf eingeschränkt ausgelegt wird.