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Anreizsystem der Bahn benachteiligt andere

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Das Anreizsystem zur Verringerung von Störungen im Schienennetz der DB Netz AG verstößt gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das hat das Landgericht Frankfurt im November 2007 per einstweiliger Verfügung entschieden, da dass das Anreizsystem mit wesentlichen Bestimmungen eine unangemessene Benachteiligung der Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellt.

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Die DB Netz AG darf als Schienennetzbetreiberin das strittige Anreizsystem mit den beanstandeten Klauseln daher ab sofort nicht mehr verwenden. Die DB Netz hatte das System, das auf Verspätungsminuten basierende Strafzahlungen vorsieht, 2006 aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben eingeführt.

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