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Die DB Netz AG darf als Schienennetzbetreiberin das strittige Anreizsystem mit den beanstandeten Klauseln daher ab sofort nicht mehr verwenden. Die DB Netz hatte das System, das auf Verspätungsminuten basierende Strafzahlungen vorsieht, 2006 aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben eingeführt.