Mehrere Piloten haben Klage gegen die Lufthansa eingereicht. Sie wollen erreichen, dass sie nicht mit der Vollendung des 60. Lebensjahres aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden müssen. Sie berufen sich auf das im August in Kraft getretene Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Das Ausscheiden der Piloten im Alter von 60 Jahren ist in einem Tarifvertrag geregelt, den die Lufthansa über die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg mit der Pilotenvereinigung Cockpit abgeschlossen hatte. Die Piloten sind der Ansicht, die Regelung des Manteltarifvertrages stelle eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar und sei unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht habe das in der Vergangenheit zwar anders bewertet. An dieser Rechtsprechung könne jedoch in Hinblick auf das AGG nicht festgehalten werden. Die Lufthansa hingegen ist der Auffassung, sie habe geltende Tarifverträge, an die sie sich halten wolle.
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