Reiseveranstalter dürfen sich bereits zum Zeitpunkt der Buchung 20 Prozent Anzahlung von ihren Kunden zusichern lassen. Das Landgericht Hannover wies Ende Februar eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen diese Geschäftsbedingungen der TUI ab. Das Urteil über die generelle Zulässigkeit einer solchen vertraglichen Vereinbarung war von allen Reiseveranstaltern mit großer Spannung erwartet worden. (KC, RB)Vertreter BVZV
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