Der Deutsche Skiverband (DSV) darf dem ARD-Journalisten Hajo Seppelt nicht die Behauptung untersagen, dass einige deutsche Spitzensportler der Disziplinen Biatholon und Skilanglauf die Dienste einer Wiener Blutbank in Anspruch genommen hätten. Namen hatte Seppelt nicht genannt. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Es hob damit ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom März auf, in dem eine Verfügung gegen Seppelt bestätigt worden war, wonach dieser den Doping-Verdacht nicht mehr äußern durfte. Grund der Urteilsaufhebung ist die fehlende Betroffenheit des DSV. Das Landgericht hatte in der Instanz zuvor entschieden, dass die Äußerung den DSV als Verband betraf. Das OLG hat diese Betroffenheit verneint, weil sich die Äußerungen nicht mit dem DSV und sienen Tätigkeiten befasse.
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