Juve Plus Ausschluss von Vergabeverfahren

Gleiss-Mandantin Daimler und andere Kartellanten unter Druck

Wollen Kartellsünder an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, müssen sie den weitgehend ungeschwärzten Bußgeldbescheid herausgeben und weitere Angaben zur möglichen Schadenshöhe machen – sonst ist ihre sogenannte vergaberechtliche Selbstreinigung nicht wirksam. Dies hat die Vergabekammer Westfalen entschieden. Für Unternehmen, die an Kartellen beteiligt waren, ist das sehr unangenehm, denn die vergaberechtlichen Offenlegungspflichten gehen damit weiter als die Möglichkeiten zur Akteneinsicht im Zivilrecht. Das spielt Schadensersatzklägern in die Hände, die gerade im Lkw-Kartell zu Hunderten in den Startlöchern stehen.

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Hannes Kern
Hannes Kern

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