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Der Kläger ist Volljurist und hatte sich 1997 auf eine Stellenausschreibung beworben, in der „zunächst auf ein Jahr befristet ein junge(r) Volljurist/Volljuristin“ gesucht wurde. Ohne Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhielt der Kläger eine Absage. Eingestellt wurde eine 33-jährige Volljuristin. Der Kläger ging gegen den Arbeitgeber vor und stützte seine Klage auf unzulässige Benachteiligung aufgrund seines Alters. Er verlangte eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Euro und Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehalts.