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Bebauungsplan unzulässig

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Der Bebauungsplan für das in Berlin geplante Spreedreieck ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In unmittelbarer Nachbarschaft des denkmalgeschützten Tränenpalasts baut der Hamburger Investor Harm Müller-Spreer einen 40 Meter hohen, zehngeschossigen Bürokomplex auf dem Gelände zwischen Friedrichstraße, Bahnhof Friedrichstraße und dem Reichstagsufer. Das Bürogebäude soll der neue Hauptstadtsitz von Ernst & Young werden, die bereits im Vorfeld einen langfristigen Mietvertrag unterschrieben haben. Gegen die Realisierung dieses Bauplans wandte sich nun das benachbarte Hotel Meliá, das sich durch die geplante Höhe des Gebäudes eingeschränkt sieht. Der Bauplan überschreite die gesetzliche Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung. Zudem sei die Ausweisung des bisherigen Straßenlandes nördlich des Bahnhofs als Baugebiet unzulässig. Das Gericht gab dem Kläger in diesen Punkten Recht.

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Eine Revision des Urteils ist nicht zulässig, allerdings könnte der Berliner Senat noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Zwischenzeitlich haben sich der Investor, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Bezirk Mitte laut Presseberichten darauf geeinigt, dass Müller-Spreer das Bürogebäude zunächst bis zu einer Höhe von 29 Metern und acht Geschossen weiter bauen kann. Laut Presseberichten will Müller-Spreer aber keinesfalls auf den Bau der strittigen zusätzlichen zehn Stockwerke verzichten. Erst nach der Vorlage des schriftlichen Urteils will die Senatsverwaltung über mögliche Modifizierungen des Bebauungsplans weiter verhandeln.

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