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Eine Revision des Urteils ist nicht zulässig, allerdings könnte der Berliner Senat noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Zwischenzeitlich haben sich der Investor, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Bezirk Mitte laut Presseberichten darauf geeinigt, dass Müller-Spreer das Bürogebäude zunächst bis zu einer Höhe von 29 Metern und acht Geschossen weiter bauen kann. Laut Presseberichten will Müller-Spreer aber keinesfalls auf den Bau der strittigen zusätzlichen zehn Stockwerke verzichten. Erst nach der Vorlage des schriftlichen Urteils will die Senatsverwaltung über mögliche Modifizierungen des Bebauungsplans weiter verhandeln.