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Beihilfe-Entscheidung über ÖPNV-Zahlungen

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Kommunale Zahlungen an den ÖPNV sind nach EU-Recht nicht generell als staatliche Beihilfe zu bewerten und müssen damit nicht in jedem Falle in Brüssel angemeldet werden. Dies entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.Vertreter NVG Altmark: Prof. Michael Ronellenfitsch

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