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Beihilfen für Lenzing zulässig

Die Förderung des österreichischen Faserherstellers Lenzing in Höhe von 60 Millionen Euro ist beihilferechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Europäische Gericht erster Instanz entschieden und damit eine Konkurrentenklage des spanischen Wettbewerbers Sniace abgewiesen. Vor sechs Jahren hatte Lenzing, das die neue Faserart Tencel aus Naturzellulose produziert, selbst eine Beihilfeentscheidung zugunsten von Sniace erfolgreich gerichtlich angegriffen.

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