Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Die 11. Kammer des Arbeitsgerichts München hat dieser Einschätzung umfassend widersprochen. Als Begründung führte das Gericht aus, dass dem Veräußerer die wirtschaftliche Situation des Übernehmers nicht regelmäßig bekannt sei. Selbst wenn das Unternehmen sie kenne, dürfe es aber kreditschädigende Informationen auch nicht den eigenen Mitarbeitern zugänglich machen. Eine derartige Informationspflicht aus den Regelungen zum Betriebsübergang herauszulesen, finde im Gesetz keine Stütze und sei unpraktikabel.