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Geschäftsführer haften nicht für Olympia-Party

Die ehemaligen vier Geschäftsführer der Olympiastadion Berlin GmbH müssen der Gesellschaft keinen Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen zahlen. Das entschied das Landgericht Berlin Mitte Mai.Die Stadionbetreiberin hatte 2007 auf einen Schadensersatz von insgesamt fast drei Millionen Euro geklagt, nachdem Wirtschaftsprüfer meinten, dass die Eröffnungsfeier nicht ordnungsgemäß abgewickelt worden sei.

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Die Stadiongesellschaft warf den Geschäftsführern Ingo Schiller (seinerzeit für Hertha BSC in der Geschäftsführung), Thomas Speck (Walter Bau) und Winfrid Schwank (operativer Interimsgeschäftsführer) vor, bei der Eröffnungsfeier für das Stadion im Sommer 2004 und bei der Vermarktung von Logenplätzen für die Fußballweltmeisterschaft 2006 Geld verschwendet zu haben. Der vierte Geschäftsführer Jürgen Kießling, damals beim Berliner Senat, ist 2006 gestorben. Seinen Erben wurde der Streit verkündet, sie traten dem Verfahren auch bei. Das Land Berlin, heute alleiniger Eigentümer des Stadions, verzichtete auf einen Beitritt.

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