Juve Plus ,Bestellerprinzip'

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von Maklern ab

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von zwei Immobilienmaklern und einem Mieter gegen das zum Juni in Kraft tretende sogenannte ,Bestellerprinzip' abgelehnt. Die Makler hatten sich auf die Existenzbedrohung ihres Berufsstandes berufen. Dafür sah das Gericht allerdings keine Anhaltspunkte. Die Antragsteller hatten parallel zum Eilverfahren auch Verfassungsbeschwerden eingereicht.

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Die Wohnungsvermittler hätten nicht hinreichend belegt, dass die Mietrechtsnovelle sie oder ihren ganzen Berufsstand existenziell bedrohe, so die Begründung der Verfassungsrichter. Umsatzrückgänge in Höhe von rund 300 Millionen Euro, wie in der Gesetzesbegründung angegeben, stellten noch keinen Berufsstand in Frage.

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