Juve Plus Bewährungsstrafe

Reuker verhindert Haft für ehemaligen BVB-Boss Niebaum

Der frühere Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Dortmund verurteilte ihn heute wegen Betrugs und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Außerdem muss Niebaum 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem bundesweit bekannten Juristen vorgeworfen, mit verschiedenen Kreditbetrügereien 2005 einen Schaden von knapp 800.000 Euro verursacht zu haben. Niebaum hatte seinerzeit als Namenspartner einer im Ruhrgebiet anerkannten Anwalts- und Steuerberatungskanzlei erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gehabt. Um den kostspieligen Umzug und die Expansion der damaligen Kanzlei Niebaum Kohler Punge Söder zu finanzieren, hatte Niebaum unter Angabe falscher Angaben Kredite erhalten und sich aus den Geldern einer Testamentsvollstreckung bedient. Sein Amt als langjähriger Präsident beim Fußballklub BVB Borussia Dortmund hatte er damals schon abgeben müssen.

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