Zwei Geflügelimporteure müssen nach Aufklärung eines Irrtums über die Notwendigkeit von Einfuhrlizenzen nicht nachträglich Abgaben zahlen. Dies hat der EuGH entschieden. Danach durften die Frankfurter Peter Biegi Nahrungsmittel GmbH und die Commonfood Handelsgesellschaft aus Langen auf die ursprüngliche Auskunft des Bundesfinanzministeriums vertrauen. Das Gericht hatte ein anderslautendes Urteil des EuG aufgehoben und sich außerdem - was ungewöhnlich ist - nicht den Empfehlungen des Generalanwalts angeschlossen. Vertreter Biegi und Commonfood
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