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Die Klägerin macht Comirnaty für anhaltenden Schwindel und starke Kopfschmerzen verantwortlich. Allerdings hatte schon das Landgericht Mainz als Vorinstanz die Klage auf immateriellen Schadensersatz von 100.000 Euro und Ersatz für materielle Schäden abgewiesen. Basis der Klage war Paragraf 84 des Arzneimittelgesetzes.