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Body Shop setzt Franchising-Vertrag durch

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In einem Musterprozess vor dem Landgericht Düsseldorf hat sich The Body Shop Germany GmbH erfolgreich gegen die Mahlenbrey GmbH durchgesetzt. Die Franchisenehmerin, die auch Mitglied der Interessengemeinschaft Kosmetik ist, hatte gegen mehrere Bestimmungen des 2003 neu verhandelten Franchisingvertrages geklagt. Der Grund: angebliche Verstöße gegen das Kartell- und AGB-Recht. Mahlenbrey hielt insbesondere die Verpflichtung für kartellrechtswidrig, Vertragswaren nur von The Body Shop und autorisierten Lieferanten zu beziehen. Berufung gegen das Urteil wurde bereits beim OLG Düsseldorf eingelegt.

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Vertreter The Body Shop

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