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Nach dem Urteil verstoße etwa der Fünf-Euro-Gutschein, den Amazon an seine Neukunden vergibt, gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Bei der buch.de internetstores AG hatte die Klage nur teilweise Erfolg: Bonusmeilen, die beim Kauf preisgebundener Bücher bei buch.de erworben wurden, dürfen dort später nicht bei einem erneuten Kauf preisgebundener Bücher eingesetzt werden. Sonst droht ein Zwangsgeld von 250.000 Euro. Der Münsteraner Online-Händler darf allerdings weiterhin das Miles & More-Kundenbindungsprogramm der Deutschen Lufthansa AG anbieten und Bonusmeilen, die der Kunde anderswo gesammelt hat, beim Kauf preisgebundener Bücher einlösen. Auch ist es möglich, beim Buchkauf erhaltene Meilen beim Erwerb nicht preisgebundener buch.de-Artikel, wie etwa einer CD, einlösen. Das Landgericht Wiesbaden hatte die Klage zuvor vollumfänglich zurückgewiesen.