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Der EuGH sieht das anders. ‚Bud‘ sei keine geschützte Ursprungsbezeichnung, weil sie nicht im EU-Register eingetragen ist. Ursprungsangaben genössen ihren nationalen Schutz nur insoweit, als sie bereits in das zentrale Gemeinschaftssystem überführt worden seien. Die Tschechische Republik hat jedoch andere Biersorten eintragen lassen. Deren Aufzählung, so der EuGH, sei abschließend. Darüber hinaus seien keine nationalen Ursprungsbezeichnungen erlaubt. ‚Bud‘ sei zudem auch keine qualifizierte geographische Bezeichnung, die etwa auf ein besonderes regionales Brauverfahren hinweise. Der bestehende nationale Schutz sei schon in Tschechien und deshalb auch in Österreich europarechtswidrig.