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‚Bud‘ außerhalb der EU nicht als Ursprungsbezeichnung schützbar

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Das Bier 'American Bud' darf weiterhin in Österreich verkauft werden. Dies hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs entschieden und den Markenrechtsstreit an das Handelsgericht Wien zurückverwiesen. Die tschechische Brauerei Budejovický Budvar versuchte damit vergeblich, ihren US-Konkurrenten Anheuser-Busch im Markenrechtsstreit um die Bezeichnung 'Bud' in die Schranken zu weisen. Budejovický Budvar hatte dem österreichischen Lieferanten Rudolf Ammersin untersagen wollen, das Bier 'American Bud' von Anheuser-Busch zu vertreiben. Begründung: Ihre eigene Biermarke 'Bud' sei aufgrund eines bilateralen Abkommens der damaligen CSSR mit Österreich aus dem Jahr 1976 geschützt, dessen Wirkung auf die Nachfolgerin Tschechische Republik ausgeweitet worden sei.

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Der EuGH sieht das anders. ‚Bud‘ sei keine geschützte Ursprungsbezeichnung, weil sie nicht im EU-Register eingetragen ist. Ursprungsangaben genössen ihren nationalen Schutz nur insoweit, als sie bereits in das zentrale Gemeinschaftssystem überführt worden seien. Die Tschechische Republik hat jedoch andere Biersorten eintragen lassen. Deren Aufzählung, so der EuGH, sei abschließend. Darüber hinaus seien keine nationalen Ursprungsbezeichnungen erlaubt. ‚Bud‘ sei zudem auch keine qualifizierte geographische Bezeichnung, die etwa auf ein besonderes regionales Brauverfahren hinweise. Der bestehende nationale Schutz sei schon in Tschechien und deshalb auch in Österreich europarechtswidrig.

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