Juve Plus Fernstraßenkontrolle

Hessen gewinnt mit GvW Konflikt mit dem Bund

Der Bund muss die Kosten für die Fernstraßenwartung voll tragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Auslöser war der Streit zwischen dem Bund und den Ländern über das Detail, ob Kontrollfahrten der Straßenwachten an einen Zweck gebunden oder – wie der Bundesrechnungshof meinte – als Personal- und Sachkosten zu werten und somit von den Ländern zu tragen sind (Az. 9 A 13.21). 

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Foto: Aliaksandr Marko/stock.adobe.com

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Bereits vor über zehn Jahren hatte der Bundesrechnungshof argumentiert, dass die Kontrollfahrten zur Straßenwartung aus der falschen Tasche bezahlt würden. Es mache einen Unterschied, ein Schlagloch zu verfüllen oder umherzufahren, um eines zu finden. Letzteres seien Verwaltungskosten, die die Länder zu zahlen hätten. Danach ruhte das Thema erstmal, bis der Bund rund acht Jahre später vom Land Hessen knapp 17 Millionen Euro Kosten zurückforderte, die zwischen 2012 und 2020 seiner Meinung nach fälschlich erstattet worden waren. Gegen die Forderung klagte das Land stellvertretend für weitere Länder.

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