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Bundeskartellamt
Milchbauern haben gegen Boykottverbot verstoßen
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) mit seinem Milchstreik im Sommer gegen das Boykottverbot verstoßen. Das hat das Bundeskartellamt in einem Beschluss festgestellt. Das Amt verhängte zwar kein Bußgeld, aber drohte für den Wiederholungsfall mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Der BDM hat beim OLG Düsseldorf bereits Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.Zum Hintergrund: Der BDM hatte im Juni einen Lieferstopp ausgerufen. Infolgedessen hatten Milchbauern in ganz Deutschland die Lieferung von Rohmilch an Molkereien eingestellt. Damit wollte der BDM unter anderem einen Mindestpreis von 43 Cent pro Liter durchsetzen. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes würde ein derartiger bundesweiter Einheitspreis zu einer Ausschaltung des Wettbewerbs und einer Schädigung der Verbraucher führen. Auch die Höhe des Preises sei nicht angemessen. (Silke Brünger)