Juve Plus Bundespatentgericht

‚Münchner Weißwurst‘ gilt nicht als geographische Herkuftsangabe

Autor/en
  • JUVE

Die 'Münchner Weißwurst' darf auch dann als solche bezeichnet werden, wenn sie gar nicht in München hergestellt wird. Das hat das Bundespatentgericht in München entschieden. Damit hob es eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes auf, das zuvor der Münchner Weißwurst auf Initative der Schutzgemeinschaft Münchener Weißwurst einen Namensschutz zugestanden hatte. Diese hatte die Aufnahme in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben beantragt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Gegen die Entscheidung hatten Metzgerbetriebe und Erzeugerverbände aus Südbayern Beschwerde beim Bundespatentgericht erhoben. Dieses stellte nun fest, dass entscheidend sei, wie die objektiv feststellbaren Hersteller-Marktverhältnisse sind. Münchner Weißwurst sei eine „regionale, südbayerische, aber nicht auf den Bereich München beschränkte Spezialität“. Das Urteil ist rechtskräftig.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de