Teilsieg für die deutsche Industrie: Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) muss Betreibern so genannter Optionsanlagen mehr Emissionsberichtigungsscheine zuteilen, als zunächst vorgesehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.Zwar dürfe die DEHSt im Jahr 2004 die Zuteilungsmenge an Emissionszertifikaten im Rahmen des nationalen Allokationsplans nachträglich kürzen, um die Gesamtzuteilungsmenge von 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid einhalten zu können.
Die anteilige Kürzung war notwendig geworden, nachdem die deutschen Unternehmen im Jahr 2004 mehr Emissionsberichtigungsscheine beantragt hatten, als es die gesetzliche Regelung vorsah.
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