Sechs Flüssiggashändler müssen wegen kartellrechtswidriger Aktivitäten bei der Belieferung von Kunden Geldbußen bezahlen. Das Bundeskartellamt verhängte die Strafen gegen die Unternehmen Drachen-Propangas, Friedrich Scharr KG, Progas, Primagas, Sano-Propan und Tyczka. Ermittelt wird auch noch gegen weitere Firmen, darunter dem Vernehmen nach Thermogas und Transgas. Die meisten der Betroffenen sind Mitglieder des Deutschen Verbands Flüssiggas. Einige haben schon angekündigt, gegen die Bußgeldbescheide, die sich zusammengerechnet auf über 200 Millionen Euro addieren, Einspruch einzulegen.
Bereits im Mai 2005 waren die Räume der betroffenen Firmen durchsucht worden, die im Verdacht von Absprachen standen, sich sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden wurde, so stellte die Kartellbehörde fest, nur ein überhöhter Abschreckungspreis genannt.
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