Juve Plus BVerfG lehnt einstweilige Anordnung ab

Hogan & Hartson und CMS verhelfen Contergan-Film zur Ausstrahlung

Autor/en
  • JUVE

Der umstrittene WDR-Film über den Contergan-Skandal "Eine einzige Tablette" darf nun doch ausgestrahlt werden. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), indem es den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Ausstrahlung verhindert werden sollte, ablehnte. Beantragt hatten diese das Pharmaunternehmen Grünenthal, dass das Schlafmittel Contergan hergestellt hatte, und der frühere Anwalt Carl-Hermann Schulte-Hillen, der im damaligen Prozess gegen Grünenthal die Opfer vertreten hatte. Beide sehen sich durch den Film der Produktionsfirma Zeitsprung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

In den Vorinstanzen hatte zunächst das Landgericht Hamburg 47 Stellen des Films beanstandet und untersagt, ihn im Herbst 2006 auszustrahlen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hob die einstweiligen Verfügungen jedoch auf, da es keine schwerwiegende Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte feststellen konnte. Der Film sei eindeutig als Spiel- und Unterhaltungsfilm kenntlich gemacht und erwecke nicht den Eindruck, das historische Geschehen detailgetreu abzubilden. Hiergegen legten Grünenthal und Schulte-Hillen Verfassungsbeschwerden ein und beantragten zugleich, im Wege einer Eilentscheidung zu verhindern, dass der Film bis zum Erlass eines BVerfG-Urteils ausgestrahlt wird. Dies lehnte das BVerfG nun ab.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de