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Wichtige Filmförderung bleibt Redeker- und Olswang-Mandantin FFA erhalten

Die Abgabe von Kinos für die deutsche Filmförderung ist rechtmäßig. Dies entschied heute das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und wies mehrere Beschwerden gegen die Zahlungen zugunsten der Filmförderanstalt (FFA) ab. Geklagt hatten die Kinokette Odeon & UCI Cinemas Group sowie drei dazugehörige Kinobetreiber. Das Verfahren war für die Filmindustrie von hoher Relevanz, das Urteil hatte sich schon zum Auftakt der mündlichen Verhandlung Ende 2013 angedeutet.

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