Juve Plus BVerwG stärkt Kommunen

Stadt Siegen mit Inhouse-Kompetenz erfolgreich

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Kommunale Gremien dürfen den Aufsichtsratsmitgliedern ihrer Unternehmen Weisungen geben, auch wenn im Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich formuliert ist, dass sie weisungsgebunden sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Damit erhalten die Kommunen direkten Einfluss auf ihre Tochterunternehmen, soweit die Weisungsfreiheit nicht ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist.

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Geklagt hatten vier Aufsichtsratsmitglieder der Siegener Versorgungsbetriebe (SVB) gegen die Weisungen des Siegener Stadtrates. Bereits seit 2005 gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und dem Stadtrat, bekannt ist insbesondere ein Streit über eine Preiserhöhung bei den SVB. Die Einmischungen der Stadt betrafen auch das Stimmrecht der Aufsichtsratsmitglieder. Die Kläger sahen ihre freie Aufsichtsratstätigkeit durch die ständigen Weisungen der Stadt gefährdet und wollten sie per Gerichtsbeschluss unterbinden.

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