Juve Plus CGZP nicht tariffähig

Schindele Eisele und Wolter Kunze fügen Zeitarbeitsbranche empfindliche Schlappe zu

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Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) kann keine Tarifverträge schließen. Das Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) entschied heute, dass die CGZP die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

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Die CGZP hat in der Vergangenheit insbesondere mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) sowie mit vielen kleinen Verleihfirmen Tarifverträge abgeschlossen. Genaue Angaben zur Gültigkeit der CGZP-Verträge für zehntausende Leiharbeiter machten die Bundesrichter nicht. Das BAG äußerte nur Zweifel an der Wirksamkeit der Tariffähigkeit in der Vergangenheit. Ob Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber den Leiharbeitern oder Sozialkassen bestehen, bleibt daher bis zur abschließenden Urteilsbegründung offen.

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