Juve Plus CGZP nicht tariffähig

Leiharbeitnehmer mit DGB vor dem BAG erfolgreich

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen ist 2004, 2006 und 2008 nicht tariffähig gewesen. Damit präzisierte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun in drei Entscheidungen seinen Beschluss aus dem Jahr 2010.

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Bereits damals hatten die Erfurter Richter festgestellt, dass die CGZP keine Spitzenorganisation sei, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen könne. Allerdings galt dies zunächst nur gegenwartsbezogen, beziehungsweise rückwirkend bis Oktober 2009. In dem damaligen Grundsatzverfahren stellte das BAG neuartige Kriterien für Spitzenorganisationen auf. Die jetzigen Beschlüsse erweitern den Zeitraum: Die CGZP war demnach auch 2004, 2006 und 2008 nicht tariffähig.

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