Juve Plus 'Cicero'-Razzia war rechtswidrig

Chefredakteur mit Ignor Bärlein vor Bundesverfassungsgericht erfolgreich

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Die Durchsuchung der 'Cicero'-Redaktion und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel waren ein ungerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am vergangenen Dienstag entschieden. Die im Ringier-Verlag erscheinende Zeitschrift hatte im April 2005 einen Artikel über den Terroristen Abu Mousab al Zarqawi veröffentlicht. In diesem zitierte der Verfasser ausführlich aus einem als Verschlusssache gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamtes. Im September 2005 hatte die Staatsanwaltschaft die Redaktion durchsucht und verschiedene Datenträger sichergestellt sowie die Festplatte des Journalisten kopiert. Gegen ihn war ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses angeordnet worden.

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Der Chefredakteur von ‚Cicero‘, Dr. Wolfram Weimer, war zunächst erfolglos gerichtlich gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss vorgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige unzulässig sind, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln. Zudem reiche die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht aus, um einen genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.

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