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Der Chefredakteur von ‚Cicero‘, Dr. Wolfram Weimer, war zunächst erfolglos gerichtlich gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss vorgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige unzulässig sind, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln. Zudem reiche die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht aus, um einen genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.